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Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat in der Gruppe der Rahn Education und der mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend „Rahn Education“) oberste Priorität.

 Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Geschäftspartner zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir einen unabhängigen Aufklärungsbeauftragten berufen, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und Beschäftigte (1), die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebern und allen Personen, die zu Untersuchungen in der Rahn Education beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

(1) Der besseren Lesbarkeit willen wird das generische Maskulin verwendet; dieses schließt alle geschlechtlichen Orientierungen ein.

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Ein beruflich erfahrener Aufklärungsbeauftragte prüft alle Meldungen auf potentielle schwere Regelverstöße durch Beschäftigte der Rahn Education gründlich und geht ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet der Aufklärungsbeauftragte Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur, wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchung des Falls eingeleitet. Nach deren Abschluss bewertet der Aufklärungsbeauftragten die Ergebnisse und informiert im Falle eines begründeten Verdachts den Vorstand. Informationen über den Bearbeitungsstatus (2) Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.

Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an den unabhängigen Aufklärungsbeauftragten gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Der Aufklärungsbeauftragte informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

 

(2) Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern.

E-Mail

Sie erreichen den Aufklärungsbeauftragten der Rahn Education per E-Mail über die folgende externe Adresse: RahnSchulen@Hinweisgeber.Email 

Eine sichere und anonyme E-Mail können Sie beim Anbieter POSTEO einrichten.

16/7 Telefonnummer

Sie können Meldungen von 08:00 bis 22:00h über die folgende Telefonnummer abgeben: +49 341 3067 7145 (mit Weiterleitung auf ein Mobiltelefon inkl. Anrufbeantworter)

Postalisch und persönlich

Postalisch:
Aufklärungsbeauftragter der Rahn Education
c/o LBC Management Support GmbH
Gohliser Straße 6
04105 Leipzig

Persönlich:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Treffen vorab über E-Mail.

Datenschutzerklärung

Über den folgenden Link gelangen Sie zur Datenschutzerklärung für die Abgabe von Meldungen: Datenschutzerklärung für das Hinweisgebersystem

Eine Meldung abgeben – aber richtig!

Damit Ihre Meldung vom Aufklärungsbeauftragten angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist.

Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Bitte achten Sie als Hinweisgeber darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Sie dazu bereit sind, aber dennoch Ihre Anonymität gegenüber dem Unternehmen gewahrt wissen möchten, nutzen Sie den geschützten Kontakt zum Aufklärungsbeauftragten.  

Bei Verstößen im Zusammenhang mit den Regelungen des Datenschutzes, bitten wir Sie, sich an unseren Datenschutzbeauftragten zu wenden.  

Verantwortung

Für die Inhalte dieser Seite ist der unabhängige Aufklärungsbeauftragte verantwortlich.  

Aufklärungsbeauftragte der Rahn Education, Kontaktdaten siehe Punkt "Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben: postalisch und persönlich".